Kosten/ Erstattung
Abrechnung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Osteopathie ist im Heilmittelkatalog der GKV nicht enthalten.
Daher besteht auch keine Behandlungsmöglichkeit auf Grundlage
eines Kassenrezeptes.
Seit Anfang 2012 übernehmen gesetzliche Krankenkassen auf Anfrage anteilig
die Kosten für Osteopathie.
Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse
in Verbindung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß des Gebührenverzeichnisses für
Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlung wird zunächst von Ihnen selbst gezahlt, ohne das ein Rezept vorliegt. Im Anschluss können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wenn eine Kostenübernahme besteht. In einigen Fällen, fordern die Krankenkassen eine Verordnung von Ihrem Arzt über osteopathische Behandlungen auf einem Privatrezept. Nach Beendigung der Behandlung, mit oder ohne Rezept, wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt.
Kosten
Die Behandlungskosten werden leistungsbezogen berechnet.